Wer kann und möchte mir meinen Text ins Rechtschreiben?
rupp Wer kann und möchte mir meinen Text ins Rechtschreiben?sehr geehrte ForumsleserSignatur
Um nicht anderswo auch noch mit meiner Rechtschreibschwäche auf Unverständnis zu stoßen, wäre es schön wenn einer das mal rechtschreiben würde:
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Sehr geehrte Leser.
Wenn etwas unsagbar geworden ist, was kann Mann da noch erklären? was nicht gesagt werden kann. Wenn niemandem etwas gestohlen wurde, wie erklärt Mann einen Diebstahl, den man weder anfassen, riechen noch sehen kannn, der nur Immaterieller Art verloren geht.
Kurz erklärt, es geht um die Verweigerung des Grundtrechts aus Art.5 Abs.3 GG.
Also um das abwerten und unterlaufen unser aller gemeingut, die Kunstfreiheitsgarantie. die abwertung ist in diesem Fall.eine Politik, um den Einzelnemn "mich" zu treffen..
Also erklärt ein Amts- und Verwaltungsrichter Köln: ...das verkaufen, auch selbst gemalter Bilder habe nichts mit der Kunstfreiheitsgarantie zu tun, nur das Herstellen sei durch das Grundrecht Art.5 Abs.3 GG. erlaubnisfrei.
ZB. Straßenkünstler beim Pflastermalen.
Deswegen sei von gesetzeswegen, auch nichts dagegen einzuweden, wenn Straßenkünstler die Bilder im Sinne der Kunstfreiheitsgarantie verkaufen wollen. von den Behörden exemplarisch und spezialpräfentiv Ordnungswidrig gemacht werden.
Wie gesagt: wie erklärt man Subtile Politik die in das Grundrecht aller eingreift, im Einzelfall, aber niemand anderen interessiert.
Weil ich offensichtlich einzig und alleine die Frage stelle, werde ich auch noch von der Gewerkschaft Kunst und dem Bundesverband Bildender Künstler aus der Mitgliedschaft der Kunstfreiheitspolitik ausgeschlossen. Da wird mir einfach die Frage gestellt. ...Was ist Straßenkunst.
Wie gesagt, wie erklärt man Emotionen die sich nur noch mit dem Wort "Scheiße" beschreiben lassen.
Da ich die Kunstfreiheit offensichtlich nur für eine Unbeliebte Minderheit sicherstellen will, fragt man einfach. Was ist Straßenkunst?
Mit der Frage was ist Straßenkunst? ist auch jedem anderem Künstler und Nichtkünstler klar, dass Straßenmkünstler, auch keine sellbst gemalte Bilder ohne erlaubnis verkaufen durfen, den Verkaufen hat nichts mit der Kunstfreiheit zu tun. dafür braucht jeder eine gewerberechtliche straßenrechterlaubnis!
Eine Erlaubnis zu fragen dagegen wäre Formal nichts einzuwenden, auch dem offiziellen Kunstmarkt, oder auf dem Trödelmarkt muss man um Erlaubnis fragen um seine Bilder zeigen und verkaufen zu dürfen. eine Erlaubnis zu fragen wäre nicht das Problem. das Problem ist, dass eine Behörde die Erlaubnis zumindest "der Straßenkunst" exemplarisch und Spezialpräfentiv verweigern darf,
Beschluß Oberlandesgericht Köln.1984
So wie ich das sehe, wird mit der spezialpräventiven erlaubnisverweigerung aber auch die Kunstfreiheitsgarantie exemplarisch verweigert. Da bin ich letztlich Froh, das mir doch noch gehört wird und einen Teilerfolg erreiche. Das OVG. Münster feststellt: dass die Erlaubnisfreiheit der Kunst nicht durch die erlaubnisverweigerung der Kölner Straßenordnung eingeschränkt werden kann. heiß also ich habe einen Rechtsansptruch auf eine Erlaubnis?
Etwas exemplarich erlauben oder spezialpräventiv verweigern zu dürfen, ist Macht, und wenn schon von gerichts wegen nichts dagegen Einzuwenden ist, diese Macht auch gegen Straßenkünst zu verwenden, Dann pocht eine Behörde darauf die Macht auch ausüben zu dürfen.
Also wird die Kunstfreiheitsgarantie in letzter instanz vom Bundesverwaltungsgericht wieder in die diaspora verstreut.
Der Senat Erklärt: Weil mit der Erlaubnisverweigerung der Behörden, auch andere leute Straßenrechte geschutzt werden müsse. es auch der Kunst nicht erlaubt sein kann . Sich zu jeder Zeit, an jedem Ort, in jeder Art und Weise zu betätigen.
Az.1979
So argumentiert wird die Kunstfreiheitsgarantie entkültig entwertet und das Grundrecht der Kunst aller Ausgehöhlt, so argumentiert wird mit Ort, nicht nur der Ort Straßenkunst hinterfragt. sondern der Standort aller Kunst dem ermessen einer Behörde unterstellt.
Erst mit dieser Hochrichterliche unterstellung rückt die Angelegenheit Straßenkunst in das Licht der Rechtswissenschaft, Leider wird die Diskusion unter ausschluss der Öffentlichkeit geführt.
siehe Bundesverfassungsgericht AZ _1-BvR-188-81-
nicht nur der Nichtöffentlichkeit, hat es bis 1984 gedauert das Oberverwaltungsgericht anerkennt, das straßenkunst auch nicht unter dem Vorbehalt der Gewerbeordnung verweigert werden kann. Kunst ist kein Gewerbe.
Siehe OVG.1984
Obwohl das Urteil von mir erstritten. hilft es immer noch nicht weiter. Denn die die nichtöffentliche Rechtswissenschaft um die Sache Straßenkunst greift erst, 1997.das Bundesverwaltungsgericht seine Rechtsprechung zur sache ändert und feststellt: dass eine Religons- und Weltanschauliche Kommunikation in Fußgängerzonen auch beim Verkaufen, einen Rechtsanspruch auf Erlaubnis habe, wie das zwichenzeitlich auch für Straßenkunst gelten würde.
DFa frag ich mich echt. Was heißt hier Zwischenzeitlich? Die Kunst- und Religionsfreiheit war doch schon immer grundgesetzlich erlaubnisberechtigt. oder wat?
Der Rechtsanspruch auf eine Straßenrechtliche Grundrechterlaubnis, hat leider nur eine empfehlung zum guten Willen und so ist die Behörde auch weiterhin der ermessensmeinung, Straßenkunst nur unter dem Vorbehalt der Sondernutzungserweigerung erlauben müssen zu können, Wie gesagt gegen einen Rechtsanspruch um erlaubnis zu fragen, habe ich immer noch nichts einzuwenden, aber viel dagegen, dass eine behörde wieder hingeht um vor Gericht zu behaubten, dass zumindest ein Querulanten Rupp der die Behörde Düsseleldorf schon seit jahre mit dem Trabbel auf debn Senkel geht keinen Guten willen zeigen muss eine erlaubnis zu erteilen.
siehe Letzte Beschwerdeabweisung beim Verwaltungsgericht Dusseldorf .
Az VG Düsseldorf. 2007
dann sehe ich meine Beschwerden Endgültig in die Wüste geschickt.
Besucher
rupp hallo ParkbankSignatur
offensichtlich ist die Recht und schreibsache auch bei dir nicht angekommen.
Hier wird nicht sympliziert, sondern Klar erklärt das man dem Bekloppten Mann Rupp die Erlaubnis nicht erteilen Will.
das nenn ich auch als Wachlappen eine Diskeriminierung, aber dumme Parkbankpenner haben da kein Feeling für.maru hallo Parkbank
offensichtlich ist die Recht und schreibsache auch bei dir nicht angekommen.
Hier wird nicht sympliziert, sondern Klar erklärt das man dem Bekloppten Mann Rupp die Erlaubnis nicht erteilen Will.
das nenn ich auch als Wachlappen eine Diskeriminierung, aber dumme Parkbankpenner haben da kein Feeling für.
..den eingangstext habe ich jetzt aus zeitmangel noch nicht
gelesen. was ich dir aber sofort sagen kann:
diskeriminiergung = diskriminierung
...von der gross- und kleinschreibung mal abgesehen.
lieben gruss marumaru ooooooook...
a) hat dir niemand beigebracht, dass man nicht sofort
beleidigend und ausfallend werden kann, nur weil einem
grad was nicht in den kram passt?
b) wär es dir lieber, dass jemand, der grad mal schnell
reinschaut zu "korrigieren" beginnt ohne erst mal in ruhe
alles gelesen zu haben?!
c) es liegt mir fern, jemanden aufs "hässlichste zu verar.schen,
erst recht wenn ich diesen jemand nicht kenne
und d) ..vielleicht ist dir schon mal aufgefallen, dass ich
generell alles klein schreibe? nein? schade... denn von da
kommt auch mein kommentar bezüglich der gross- und
kleinschreibung...
nun denn,
das "dumme schwein" zieht sich zurück...
im übrigen: schon gewusst, dass schweine alles andere
als dumm sind?!Seite 1 von 1 [ 7 Beiträge ]
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