• Hobbykünstler - Gewerbeschein oder nicht?

  • , 1 Hobbykünstler - Gewerbeschein oder nicht?
    Hallo,

    Profikünstler gehören doch zu den sog. "Freiberuflern". Wie aber ist es mit Hobbykünstlern, die ihre Bilder verkaufen?
    Brauchen diese einen Gewerbeschein?
    Wie siehts mit der Steuererklärung aus?

    Wenn man aber keinen Gewerbeschein als "Künstler" braucht, wie soll das dann gehen, wenn ein Käufer des Bildes eine Rechnung will?
    Man kann doch als "Nicht-Gewerbetreibener" keine Rechung ausstellen, oder? Denn auf der Rechnung will ja eine MwSt. vermerkt sein .

    ???

    Weiß jemand Rat oder gute Links im Web zu diesem Thema?
    Danke.

    Alexandra
  • seka67

    Wenn man aber keinen Gewerbeschein als "Künstler" braucht, wie soll das dann gehen, wenn ein Käufer des Bildes eine Rechnung will?
    Man kann doch als "Nicht-Gewerbetreibener" keine Rechung ausstellen, oder? Denn auf der Rechnung will ja eine MwSt. vermerkt sein .


    ich würde mal sagen "wo kein kläger, da kein richter" :wink: ...

    nein ernsthaft - ich denke, dass auch in deutschland jeder normale steuerzahler einen gewissen betrag dazu verdienen darf, den man nicht versteuern muss ...
    also einfach eine rechnung am pc ausdrucken - wo dein name, der name des käufers und der betrag inkl. mwst. ausgewiesen ist ...

    so würde ich es zumindest machen :wink:
    Signatur
  • , 1 Steuerfreibetrag?
    Hallo,

    naja, ob das so "gut geht" ...?

    Wieviel darf man denn "dazuverdienen" mit dem Verkauf von Bilder, ohne dass man es versteuern muss?

    Danke.
  • seka67
    da ich keine ahnung habe ob du aus ö oder d bist, hier beide varianten:

    für Österreich
    Einkommensteuererklärung:
    Wenn Sie neben lohnsteuerpflichtigen Einkünften andere Einkünfte (z.B. aus Werkverträgen, Einkünfte als Neue Selbstständige) von insgesamt mehr als EUR 726,73 (ATS 10.000,--) erhalten haben. Endbesteuerte Kapitalerträge sind hier nicht einzurechnen. Geben Sie in diesem Fall eine Einkommensteuererklärung (Formular E 1) ab und legen Sie eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, Bilanz oder Überschussrechnung bei.
    Frist: 15. Mai des Folgejahres

    wenn du in karenz bist, gibt es noch eine andere regelung.

    für Deutschland
    da habe ich nur das gefunden.
    ich hab trotz langer suche nichts gefunden, obs in deutschland auch einen freibetrag gibt.


    aber der beste tipp ist vermutlich:
    https://www.google.at/?gws_rd=ssl
    so kannst du das passende für dich finden :wink:
    Signatur
  • , 3
    Hi, ich hab schon mal so eine Diskusion verfolgt, nicht ohne eigen Interesse denn ich bin auch eine von diesen Freiberuflichen ;)

    Ansonnsten kann ich dir das Buch Ratgeber Freie empfehlen und da zu diesen Link

    Viel Glück und gutes Schaffen !

    Anni
  • Hallo Zusammen,

    ich kann Euch da ein wenig weiter helfen ist zufällig mein Beruf.

    Es hängt davon ab ob Ihr Gewinnerzielungsabsichten habt oder nicht, habt Íhr die nicht ist es nur eine Liehaberei.

    Gewinnerzielungsabsicht bedeutet:
    Die Absicht, Gewinne zu erzielen fehlt , wenn das Gesamtergebnis eines Betriebs über einen längeren Zeitraum voraussichtlich negativ sein wird. Hat das Finanzamt einen Fall der Liebhaberei angenommen, können keine steuerlichen Einkünfte erzielt und keine Verluste abgezogen werden. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass Steuerpflichtige Ihr Hobby steuermindernd als Unternehmen geltend machen.

    Im großen und ganzen Bedeutet das, sind Eure Einnahmen höher als Eure Ausgaben erzielt Ihr einen Gewinn, ist dies Dauerhaft der Fall müssen die Einahmen versteuert werden.

    Das ist sehr umfangreich, wollt Ihr mehr wissen gebt bei "googel" Liehaberei als schlagwort ein.

    Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen

    Gruß
    Wizard
  • Hallo,

    ich habe mich voriges Jahr auch als Freiberuflerin angemeldet.

    Ich lasse alles über einen Steuerberater machen, damit keine Missverständnisse auftreten, denn einfach mal ne Rechnung ausgestellt und dem Finanzamt dies nie mitgeteilt kann richtig böse Folgen haben...

    Der durchschlagene Unterschied zwischen Freiberuflern und gewerbetreibenden ist, das ein freiberufler keine gewerbesteuer bezahlt. DIese ist aber ohnehin erst ab 25.000 EUR Gewinn fällig.

    Das Finanzamt ist auch bei Künstlern hier sehr pingelig... Beispielsweise ist es schon passiert, das handwerklich tätige künstler (auch seidenmalerei z.B.) als gewerblich galten.

    Als Freiberufler mußt Du anfangs monatlich die Umsatzsteuermeldungen machen. Deine bereits gezahlte Umsatzsteuer (bzw. Mehrwertsteuer) wird dann mit den zu versteuernden Einkünften und der hieraus resultierenden Umsatzsteuer verrechnet. Im Anschluß bucht das FInanzamt den Betrag ab bzw. überweist die zuviel gezahlte Steuer.

    Was die "Liebhaberei" betrifft, ist dies eine sehr eigene Sache. Mein Steuerberater hat mir gesagt, dass es teilweise bis zu 10 Jahren geduldet wird - wenn entsprechend Ausstellungen etc. nachgewiesen werden.

    Irgendwo gelesen habe ich mal, dass Hobbymaler einen Steuerfreien Betrag von ca. 1700 EUR jährlich haben - ob das aber wirklich stimmt weiß ich nicht...

    Ich hoffe, ich konnte weiter helfen,

    viele Grüße
    Regina
  • , 6
    Halo,
    möchte nur mal schnell DANKE sagen, die obigen Beiträge haben mir gerade sehr geholfen.

    schönen Gruß
    bybeat
  • BALGO / Brigitte STEINBACHER
    ...also hier in Frankreich bezahlen Maler keine Mehrwertsteuer in dem Sinne, also kann man auch keine Mehrwertsteuer auf ein Bild berechnen ! In Deutschland dürfte das nicht anders sein !
    ...

    ps aber man weiss ja nie, hier in France machen wir den Deutschen alles nach, ob das im Krankenkassen/Medizin-bereich ist oder wo....punktezählen beim autofahren etc.....jetzt gehts den arbeitslosen an den kragen... nun hört aber bald mal auf da in Germany mit den netatoven 'Beispielen' !!!! :roll:

    salut Balgo :oops:
  • BALGO / Brigitte STEINBACHER
    sorry, das war gerade Salat !

    ich meinte natürlich:

    mit negativen Beispielen

    ...ja ja der Rouge...
  • , 8
    Sehr interessant, die Diskussion hier... Also, langsam habe ich den Verdacht, daß hier in Deutschland vor lauter Regeln selbst die, die es eigentlich wissen müßten, keine Ahnung von der Gesetzeslage haben... Ich habe nämlich auf Nachfragen bei Gemeindeverwaltung, Finanzamt und Krankenkasse folgende Infos bekommen: Als Künstlerin, die Originale verkauft, bräuchte ich gar kein Gewerbe anzumelden. Und der "Freibetrag" für solche Einkünfte läge pro Jahr bei 5000 Euro. Ob das jetzt so korrekt ist, weiß ich allerdings nicht... :(
  • , 9
    hallo, bei fragen aller art in der hinsicht mal hier anrufen oder gleich mal hingehen (falls man das glück hat, in nürnberg zu leben). sehr kompetente leute. zumindest hab ich gute erfahrungen gemacht.

    https://www.ifb-gruendung.de/
  • Hans Martin
    ob Hobby- oder Profikünstler, er MUSS kein Gewerbe anmelden. (kann dies aber tun und wird dafür mit der Abgabe von Gewerbesteuer belohnt)



    Die Abgrenzung zwischen Kunst und Handwerksgewerbe ist manchmal schwierig. Anders als bei den anderen Freiberuflern ist beim Künstler kein Hochschulabschluss erforderlich, auch Autodidakten werden hier anerkannt. Voraussetzung ist eine "eigenschöpferische Leistung und eine über eine hinreichende Beherrschung der Technik hinausgehende Gestaltungshöhe". Ein künstlerisches Wirken ist zu verneinen bei weisungsgebundenen Tätigkeiten.
    Wenn ein Künstler sein Werk selbst vervielfältigt und vertreibt bleibt die gesamte Tätigkeit freiberuflich, soweit der Vertrieb einen bestimmten Umfang nicht überschreitet.
    Signatur
  • Frank Koebsch
  • für den gewerbeschein wird sich niemand interessieren, weil der freibetrag zu hoch ist, in der regel wird ein freizeitmaler den freibetrag im jahr nicht überschreiten.
  • fluuu
    ...finde den Threadtitel "Hobbykünstler - (Gewerbe)schein oder nicht?" so lustig.

    Versuche schon seit langem den Begriff "Hobbykünstler" aus der Welt zu schaffen, es gelingt mir nicht. Es gibt keinen Künstler der seine Kunst als Hobby betreibt, ein Künstler betreibt seine Fähigkeiten immer als ganzheitliche Weltanschauung, als Lebensphilosophie, wenn er das nicht macht, kann er kein Künstler sein. Alles andere muss man anders nennen, z.B. Freizeitmaler.

    Was für einen Künstler möglich ist, ist einen stundenweisen Job anzunehmen um Geld zu verdienen, für die Zeit ist er dann kein Künstler sondern Angestellter und muss sich den geltenden Regeln anpassen.
    Das ist besser als daheim gefällige Sachen zu produzieren die sich verkaufen lassen um an das Geld für die Miete zu kommen.

    Aber jemand der einen geregelten Beruf ausübt und in der Freizeit etwas kreativ/künstlerisch arbeitet kann kein Künstler sein. Eher kann ein Hartz IV Empfänger ein Künstler sein, wenn er seinen Tag hauptsächlich mit künstlerischer Arbeit und der Organisation dafür verbringt, dann ist es kein Hobby, sondern Haupttagesinhalt.

    Genau diese Ansichten beziehen sich auch auf Verkauf, Vermarktung und Umsatz, darüber ist im Thread schon viel geschrieben worden.

    gruß fluuu
    Signatur
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