• Wie muss eine Rechnung für Ölbild aussehen?

  • , 1 Wie muss eine Rechnung für Ölbild aussehen?
    Guten Tag in die Runde.
    Ich arbeite gerade an einigen Auftragsarbeiten und soll nun die erste Rechnung für ein Ölbild schreiben. Kann mir jemand sagen, was alles in die Rechnung hineingehört? Kein Widerrufsrecht, wegen Auftrag? Keine Rückgabe? Keine Garantie? 7% MwSt ist klar, aber was noch? Gibt es Vordrucke, an denen man sich orientieren kann?
    Ich wäre Euch für Hinweise und Tipps dankbar.

    Merci.
    Grüße,
    Alex
  • , 2
    Hallo alexkrull,
    Rechnungsbögen müsstest Du in Schreibwarengeschäften bekommen.
    Aber ein normales Stück Papier reicht.
    Das was Du erwähnst, also Rechtsauaschlüsse betreffen den Vertrag! Der ist aber bereits geschlossen, wie Du Dich ausgedrückt hast.
    Eine Rechnung ist juristisch wichtig für die Kostenaufstellung, also Material, Arbeitszeit, Datum, vereinbartes Entgeld. Eine Auftragsarbeit ist kein Auftrag, der wäre kostenlos, sondern ein Werkvertrag.
    Gewährleistungen kann man ausschließen, aber das müsste bei Vertragsschluss gemacht werden. Wenn Du nichts Schriftliches hast, ist der Vertrag mündlich geschlossen worden. Hast Du dabei nichts ausgeschlossen, gilt ein ganz normaler Werkvertrag.
    Erwähne also auf der Rechnung nichts von einem Rechtsausschluss, das macht die Leute misstrauisch.
    Wenn Das "Werk" fehlerhaft ist, bestehen Rechte seitens des Vertragspartners. Z.B. auf Nachbesserung, Preisermäßigung. Sind die Fehler nicht behebbar oder Du weigerst Dich sie zu beheben, kann so ein Vertrag rückabgewickelt werden.

    Nimmt jemand ein bestelltes Werk einfach nicht ab, oder gibt es ohne triftigen Grund zurück, kannst Du entsprechenden Schadensersatz geltend machen.- Im bürgerlichen Gesetzbuch ist sowas eigentlich umfassend geregelt, würde ich mir keinen Kopf drum machen.

    Ist diese Arbeit denn vom Besteller schon abgenommen worden?

    Also Ringbuchzettel zur Hand nehmen, oben mit Ortsangabe datieren!
    Auftragsarbeit: Anfertigung eines Ölgemäldes, Format, Motiv; von Herrn/Frau für Herrn/Frau
    Kostenaufstellung für das Ölgemälde: ...plus Steuer.../ also einfach die Summe eintragen und Steuer hochrechnen.
    Endsumme:..
    Wenn Ihr Euch gegeseitig misstraut, könnt Ihr Euch wechselseitig noch 2 Zettel ausfüllen, die da lauten: Habe Summe ... für Ölbild von ...erhalten; Habe Bild von ... für Summe...erhalten.

    Wenn Du Dir Vordrucke besorgst, sind das die, die auch für alle anderen Werkverträge vorgestaltet sind.
  • , 1 aha!
    Hallo Ariel,
    danke - ich bin überrascht, was ich alles übersehen hatte ... einen Vertrag haben wir nicht aufgesetzt, das lief alles mündlich. Und der Auftraggeber ist von dem Werk sehr angetan, also wird es auch keine Probleme hinsichtlich Rücknahme oder Ablehnung geben. Wäre es sinnvoll, nachträglich einen Vertrag aufzusetzen? Ich habe da mal was gefunden:

    Muss denn nicht abschließend eine Rechnungsstellung erfolgen, in der zur Zahlung aufgefordert wird? Samt Bankangaben zwecks Überweisung? Oder ersetzt der Vertrag eine Rechnung?
    Fragend!
    Grüße,
    Alex
  • , 2
    Ein mündlicher Vertrag ist genauso ein wirksamer Vertrag, wie ein schriftlicher! Kein Unterschied, das Geschriebene hat nur Beweisfunktion. Verträge kannst Du auch am Telefon schließen.
    Nachträglich einen Vertrag aufsetzen würde ich nur , wenn was schiefgeht, Dein Partner nicht zahlen kann, oder noch nicht alles o.ä., z.B. bei Teilzahlungsvereinbarungen.
    Zahlungsaufforderung plus Bankangabe macht man bei schriftverkehrlichen Abwicklungen.
    Wenn Du ihm das Bild in die Hand drückst und er Dir das Geld ist vertraglich alles geregelt, mehr geht nicht! Für Deine Steuern ( hahaha!) bräuchtest Du eventuell einen Beleg für das Finanzamt.

    Die schriftliche Rechnungsaufstellung hat nur Beweis- und Nachweiswirkung für Dritte, also Belegfunktion für das Finanzamt, bzgl der Steuer, die bei Dir veranschlagt wird, eventuell für ein Gericht, wenn ihr euch im Nachhinein streitet.
    Der Vertrag kommt zustande, wenn Dir Dein Geschäftspartner anträgt, Du mögest ihm ein Bild malen, ihr Euch über Preis und Gegenstand der Arbeit einig werdet und Du dabei zum Schluss mit dem Kopf nickst. Das reicht.
    Papier und Kugelschreiber haben nur Beweis- und Belegfunktion! Ein Zeuge würde dasselbe "bewirken".

    Ich habe mir gerade Deinen Link angesehen. Der enthält auf "Käuferseite" Einschränkungen zu Deinen Gunsten, die da wären: Eigentumsvorbehalt ( ist nur wichtig, wenn Du ihm das Bild schon ohne Bezahlung übergeben hast), Vorkaufsrecht und unentgeltliches Leihrecht.
    Mit letzterem wäre ich als Käufer nicht einverstanden, aber wenn er das unterschreibt, ist es verbindlich! Ihr hättet dann Euren mündlich geschlossenen Vertrag um diese Klauseln erweitert und in den Vertrag mit einbezogen.
    Grüße
  • , 3 Anforderungen an eine Rechnung
    Wenn ich richtig gelesen habe, war deine Frage, was alles auf eine Rechnung gehört?
    Meines Wissens, zumindest handhabe ich es immer so, gehört auf eine Rechnung (deren Gesamtbetrag größer als 100 Euro ist)
    -vollständiger Name und vollständige Anschrift sowohl von dir als auch vom Kunden
    -Ausstellungsdatum der Rechnung
    -Menge und Art der gelieferten Gegenstände oder Art und Umfang der sonstigen Leistung, sprich Bildtitel, Größe, etc.
    -Entgelt
    -anzuwendender Steuersatz
    -erteilte Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
    -fortlaufende Rechnungsnummer
    -Steuerbetrag oder Hinweis auf die Steuerbefreiung

    Nagel mich da aber nicht auf Vollständigkeit oder Richtigkeit dieser Auflistung fest, wenn da jemand mehr oder bessere Informationen hat...
  • , 1 Merci
    Hallo Ariel, hallo Monika,
    danke für Eure Beiträge. Du hast schon recht, Monika: Es ging mir primär um den Inhalt einer Rechnung, aber Ariel hat den Kern meines Anliegens sehr gut erkannt: Rechnung - ja oder nein, oder reicht Werkvertrag?
    @ Ariel: Steuern, ja, von wegen hahaha, darm geht es selbstverständlich auch! Ich will meine Einkäufe für die Auftragsarbeiten schließlich absetzen können, und das geht eben nur, wenn man auch Einnahmen hat.
    Ich denke, bei der nächsten Auftragsarbeit, die im Januar ansteht, werde ich einen Werkvertrag aufsetzen. Für dieses Mal reicht eine Nullachtfünfzehn-Rechnung.
    Dank an Euch und schöne Festtage,
    Alex
  • Hallo
    Werkvertrag und Rechnung sind zwei ganz unterschiedliche Dinge.
    Ein Werkvertrag regelt Art, Umfang, Nutzungsrechte, Preis, Abgabetermin etc. einer in Auftrag gegebenen Arbeit und ist ein Vertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer.

    Eine Rechnung muss unabhängig davon ausgestellt werden, sowohl für deine Buchhaltung wie für die des Auftraggebers. Sie wird als Beleg fürs Finanzamt gebraucht. Die Punkte, die die Rechnung beinhalten muss, wurden weiter oben schon angeführt.

    Die UID-Nr. wird nur dann benötigt, wenn das Werk ins Ausland geht, es sich also um eine innergemeinschaftliche Lieferung handelt. Nicht vergessen: auf die MwSt. darf bei Lieferungen ins Ausland nur dann verzichtet werden, wenn der Käufer ebenfalls eine UID-Nr. besitzt und vorsteuerabzugsfähig ist (ist nicht der Fall bei der Kleinunternehmerregelung!) Tricksen ist ganz schlecht: die Finanzämter können über das Mehrwertsteueraustauschsystem MIAS jede innergemeinschaftliche Lieferung überprüfen.
  • , 5
    M. Wissens darf der Kleinunternehmer gar keine UID in einer Rechnung anführen, da er keine Steuern zahlt.
  • , 3
    Ja. Ist schon richtig. Wenn man der Kleinunternehmerregelung zugestimmt hat, weist man keine Steuern aus.
    Insgesamt sollte man sich bei Unsicherheit wohl beim zuständigen Finanzamt erkundigen. Ist ja abhängig von verschiedenen Gegebenheiten, wie man steuerlich veranlagt ist und dementsprechend verändern sich auch die Anforderungen an die Rechnungsstellung...
  • , 6
    Bei mir ist das ganz einfach. Wenn jemand ein Bild haben will, so gibt er mir zwölftausend Euro und ich gebe ihm irgendein Bild. Das mache ich schon immer so und das klappt auch. Meistens gehen wir dann in's Café Albert und stellen die Zwölftausend mit ein paar Freunden auf den Kopf. Dort gibt's dann eine Rechnung aus dem Kassenautomaten. Wie diese nun wieder aussieht, darum kümmere ich mich nicht, das macht der Wirt.
  • , 1
    Bei mir ist das ganz einfach. Wenn jemand ein Bild haben will, so gibt er mir zwölftausend Euro und ich gebe ihm irgendein Bild. Das mache ich schon immer so und das klappt auch. Meistens gehen wir dann in's Café Albert und stellen die Zwölftausend mit ein paar Freunden auf den Kopf. Dort gibt's dann eine Rechnung aus dem Kassenautomaten. Wie diese nun wieder aussieht, darum kümmere ich mich nicht, das macht der Wirt.


    total witzig!
  • , 6

    total witzig!


    Nicht wahr. Vor allem, es ist autodidaktisch witzig. :D
  • , 5
    Mach dir ein Selbstportrait, häng es dir an die Wand, so schön mit Rahmen drumherum, am besten goldfarbig und protzig, idealerweise machst du dir noch einen Altar davor, und dann kniest du täglich mindestens dreimal davor nieder und betest dich selbst an. Wie toll du bist und so weiter. Kommt bestimmt gut.
  • , 3
    Bei mir ist das ganz einfach. Wenn jemand ein Bild haben will, so gibt er mir zwölftausend Euro und ich gebe ihm irgendein Bild. Das mache ich schon immer so und das klappt auch. Meistens gehen wir dann in's Café Albert und stellen die Zwölftausend mit ein paar Freunden auf den Kopf. Dort gibt's dann eine Rechnung aus dem Kassenautomaten. Wie diese nun wieder aussieht, darum kümmere ich mich nicht, das macht der Wirt.


    *gg*
    Das ist ja ne fluffige Handhabung...bringt bestimmt ein wenig Leben ins Café Albert ;-)
  • , 7
    Als Kleinunternehmer nach § 19 darfst du keine Steuer ausweisen.
    Du musst eingangsrechnungen aufheben,die kannst du als Verlust vor dem Finanzamt geltend machen,sobald du die 19% Steuer draufschlägst,bist du Unternehmer.Das geht ganz Automatisch,ohne,dass du denen vom Finanzamt was sagen musst.
    Bist du schon als Kleinunternehmer gemeldet?
    Auf die Rechnung gehbören;deine vollstänige anschrift,die vollständige Anschrift des Kunden,die fortlaufende Rechnungsnummer (zb.: 2011-003)
    2011 steht natürlich fürs Jahr und die 003 (fiktiv) steht für die dritte rechnung dieses Jahr.
    Dann deine Steuernummer,du hast ja als Kleinunternehmer nur eine.
    Dann das Rechnungsdatum,den Betrag, udn den Namen des Bildes oder des gegenstandes.
    Fertig :-)

    Ps.:Die Sachen wie Lieferung und Zahlung,sowie nichteinhaltung des Vertrages etc stehen am besten auf der Homepage,gut sichtbar,damit sie auch Geltung haben.
    Somit muss man nicht imemr wieder den ganzen Mist ausfüllen.
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