Wie im Großhandel kaufen? (Gewerbenachweis)
Gast , 1 Wie im Großhandel kaufen? (Gewerbenachweis)Hallo,
Wie kann ich ohne richtigen Gewerbenachweis im Kunst-Großhandel einkaufen? Die sagen, dass man als "freischaffender Künstler" die entsprechende Karte bekommt, man müsste halt nur eine Rechnung eines verkauften Bildes vorlegen. Kennt ihr euch damit aus - was muss auf so einer Rechnung stehen? Ich habe zwar schonmal eine Rechnung ausgestellt, aber da stand halt keine Steuernummer drauf (habe das Bild nur verkauft, weil ich es loswerden wollte). Würde eine Rechnung im Stil eine Quittungsblocks ausreichen (da steht ja auch nur ware, Datum und Preis) ?
Der Großhändler hat mir die Karte zwar ausgestellt und ich durfte auch gleich einkaufen (klar, der will verkaufen :)) aber ich soll halt noch einen Nachweis nachreichen. Was nun? Ich möchte nicht, dass beim nächsten Besuch ich nichts mehr einkaufen kann...
Danke und Grüße,
PelleGast , 2Wenn Du freiberuflich arbeitest und Rechnungen ausstellst, dann hast Du sicher auch eine Umsatzsteuernummer. Kopiere dann einfach das Schreiben vom Finanzamt. Das müsste reichen.
Hat ja nicht jeder nen Gewerbeschein, mal davon abgesehen, dass Künstler auch keinen brauchen. Aber ich kenne das Problem, das ich mit nem Großhändler von Malereibedarf hatte. Der wollte ne Zulassung der Handwerkskammer von mir sehen. Ok, ich musste mein Material woanders kaufen.
Gast , 1Wenn Du freiberuflich arbeitest und Rechnungen ausstellst, dann hast Du sicher auch eine Umsatzsteuernummer. Kopiere dann einfach das Schreiben vom Finanzamt. Das müsste reichen.
Tu ich eben nicht, daher kann ich eine derartigen Nachweis nicht liefern. Ich könnte höchstens darauf bauen, dass sie eien "Rechnung" von privat, also praktisch eine Quittung akzeptieren...siku Such Dir ein Farbengeschäft (Einzelhandel), bei dem Du einen Preisnachlass aushandeln kannst, das ist durchaus üblich.
Sei froh, dass Du keinen Gewerbeschein besitzt :) . Ein GwSch. bedeutet nämlich auch, dass Du nicht!! "freikünstlerisch" tätig bist, dann wäre eine Gewerbesteuer fällig - die wünscht kein Künstler zu bezahlen.
Beste Grüße sikuDana Hallo pelle,Signatur
beim direckten Einkauf bei Boesner kenne ich auch nichts anderes als, dass man es nachweisen muß, dass man entweder berüflich in der Kunst tätig ist, oder man Kunst studiert. Ich mußte auch den Studentenausweis vorzeigen. Boesner hat selber ein Künstler gegrundet und der Großhandel ist unsprunglich als eine Quelle der Kunstmaterialien, die ein Künstler,der menge Geld dafür ausgeben muß, und aber ist von der Verkauf seiner Werken gezwungen zu leben, da auch billiger die Materialien erwerben könnte. Wenn man sich überlegt, dass für viele Künstler beruflich zu sein, auch in erster Reihe arm sein bedeutet,weil das Geld von verkauften Werken ,nach dem Steuer ,Sozialkassen und -Materialienendzug kaum zum Leben reicht,ist es ok., dass so etwas wie Boesner für die Künstler existiert.
Ich weiß aber auch, dass ich bei Gerstecker (Versand) keinen Schein und keinen Studentenausweis, bei der Versandbestellung, vorzeigen mußte. Es reichte,dass ich auf einem Formular, der bei der Versandbestellung mir zugeschickt wurde, angekreutst habe " künstlerisch tätig". Den Versandkatalog habe ich mir telefonisch bestellt. Er kostet natürlich paar Euro,aber die Materiallienpreise sind da zum Vergleich mit Boesner fast gleich ( mal paar Cents teurer,mal biliger,mal gleich). Vielleicht probiere bei Gerstecker per Versand?
DanaGast , 2Ich denke, Boesner kratzt das nicht besonders mit dem Nachweis. Ich hatte einfach "Designerin" angegeben und bekam meine Bestellung. keine Nachfrage, allerdings dauerte das ganze Zeremon eine Weile.
Ich bestellte aber auch online, vielleicht geht das besser.
Gerstaecker fragt noch weniger nach.
Ich fahre mit Gerstaecker billiger. Kommt allerdings auch darauf an, was man speziell kauft.Sabine Minten Um bei Boesner in Köln einzukaufen, habe ich noch nie einen Gewerbenachweis erbringen müssen. Anders war das bei der ersten Bestellung über den Boesner-Zentralversand - da wurde das verlangt.Signatur
Zu Steuern und Gewerbeschein: Gewerbesteuer muss man erst ab einer bestimmten Umsatzhöhe entrichten - also keine grosse Gefahr.
Das gleiche gilt für die Umsatzsteuer. Unter einer bestimten Grenze kann man frei wählen, ob man umsatzsteuerpflichtig sein will oder nicht. Wer viel einkauft und wenig verkauft - im Prinzip also ein Minus macht - steht sich ganz gut dabei, zur Umsatzsteuerabgabe zu optieren, da die in z.B. Materialeinkäufen enthaltene Mehrwertsteuer dann vom Finanzamt erstattet wird (aufgerechnet mit der durch z.B. Bildverkäufe eingenommenen Mehrwertsteuer).
(Weiter Infos zu den jeweiligen Steuergrenzen unter )
Was eine Rechnung angeht als Nachweis für den Grosshandelseinkauf, kann man es sich doch nun wirklich leicht machen! Schreib einfach eine mit allen korrekten Angaben versehene Rechnung an wen auch immer und leg diese vor. Solange du nicht auch noch den Nachweis des Erhalts des Rechnungsbetrags führen musst...Kreativität lässt sich vielfältig nutzen :-))Gast , 1Erstmal danke an alle für die nützlichen Hinweise.
@ Dana: Den von dir genannten Versand kannte ich noch nicht, werde ich mir mal anschauen!
@ brooklyn: Die Idee hatte ich auch, aber da ich eigentlich nichts verkaufe um Geld zu verdienen habe ich erst einmal eine Rechnung ausgestellt. Klar kann ich die nun da hin schicken. Nur kenne ich mich mit dem Thema "Steuernummer" nicht aus: Wie verhält es sich damit? Ich arbeite als Angestellter und zahle so meine Steuern. D.h. ich bin nicht selbständig oder sowas. Wenn ich jetzt quasi privat ein Bild verkaufe, muss dann auf der Rechnung eine Steuernummer stehen? Eigentlich ja nicht unbedingt, wenn ich nie bzw. nur selten was verkaufe? Das meinte ich weiter oben mirt"eine Rechnung im Sinne einer Quittung". Sowas kann ich natürlich easy rauskramen. Aber eine Steuernummer steht da nicht drauf. Andererseits bin ich ohne evtl nicht "Großhandelswürdig"?
Gruß,
pelleSabine Minten Lieber Pelle,Signatur
also erstens hast Du bestimmt eine Steuernummer - die steht auf Deiner Lohnsteuerkarte..
Was Du nicht hast, ist eine Umsatzsteuer-ID - und die brauchst Du ja auch nicht als "Kleingewerbetreibender".
Ansonsten kann ich Dir nur raten: Bevor Du jetzt noch lange hin und her überlegst, was eventuell oder auch nicht oder doch und wie vielleicht.... TU´S DOCH EINFACH! Mehr als dass Dir der Grosshandels-Einkauf verweigert wird, kann doch nicht passieren.Sabine Minten @Gast, 1Signatur
Wenn Du wirklich so "korrekt" bist, dann solltest du korrekterweise auch auf den Dir dann nicht zustehenden Einkaufsrabatt für Gewerbliche verzichten :roll:
Das wäre konsequent!Seite 1 von 1 [ 15 Beiträge ]
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