• Kaufvertrag für Kunst Vordruck gesucht

  • Kaufvertrag für Kunst Vordruck gesucht
    HAllo,
    ich habe mal eine Frage:
    Hat jemand einen Kaufvertrag irgendwo mal online gesehen, der klärt wie man ein Kunstwerk (Skulptur) am Besten verkauft, also rechtlich gesehen ?

    Insbesondere interessiert mich iwe das mit den Bildrechten geklärt ist, d.h. ob die mitverkauft werden, oder man die sich selber sichern kann (wenigstens die prof. Vermarktung).

    Kann jemand helfen ?
    Vielen Dank und Gruss aus Köln
    Jürgen
  • michael pfannschmidt
    hallo jürgen,
    wenn ich ein bild verkaufe schreibe ich eine
    normale rechnung.
    die rechte an meinen bildern können nicht verkauft werden.
    (anders als z.b. im amiland)
    mein kunstagent bietet für meine bilder lizenzen an.
    welch eine vertraglich festgelegte laufzeit haben.
    die rechte an meinen bildern bleiben immer
    bei mir und nach mir bei meinen erben.....

    gruß michael..... :lol:
Empfohlene Links
  • Hallo Michael,
    das ist ja schon mal ein wertvoller Hinweis.

    Noch ne Frage:
    :roll:
    Wieviel Prozent Mwst. schreibst Du auf die Rechnung ?
    Bei dem Preis, der am Werk steht ist die ja dann auch schon mit eingerechnet, oder ? Sonst denkt der Kunde ja wohl man will ihn über den Tisch ziehen.
    Vielen Dank noch mal.
    Gruss Jürgen Seidel
    PS.
    hier meine Seite
  • Dana
    Hallo Jürgen,
    zu dem Kaufvertrag. Leider kann ich die Vordrücke, die ich besitze nicht kopieren( mein Skener ist im Eimer).
    Der Vertrag beinhaltet:
    Kaufvertrag (Namen und Anschriften beiden Parteien).
    Vertragsgegenstand (Titel,Technik,Material,Datierung,Maße,Rahmung, SignaturNummerierung bei Drucken).
    Honorar(mit Mehrwersteuer).
    Fählligkeit des Kaufpreises.
    Urheberrecht (1.eine Erklerung des Künstlers mit seinem Unterschrift, dass der alleinige Uhrheber,ist/2.ob der Kunstwerk uhrheberechtlich geschützt, dass jede Verwertung, auser Weiterverkauf, nur mit Deiner Zustimmung möglich ist/ 3. dass Du Recht hast auf Wunsch zu Ausstellungszwecken den Werk leihen / 4.Falls der Kunstwerk weiter verkauft wird, ist der Verkäufer verpflichtet, Dir den Anschrift und den Namen des neuen Besitzer mitzuteilen ).
    Am Ende dein Unterschrift mit datum und Otr versehen (mit einer Anmerkung, dass die Änderungen des Vertrages der Schriftform bedürfen, und dass für den Vertrag das Recht der Bundesrepublik Deutschland gilt.Auch das: Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Künstlers.
    Ich hoffe, dass ich Dir helfen konnte.
    Dana
    Signatur
  • Dana
    Ach noch etwas vergessen,
    Im Punkto Leihen für die Ausstellungszwecke:Der Käufer kann diesem nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes wiedersprechen( soll auch dahin).
    Und noch eine Kleinigkeit: Ist beim Weiterverkauf kein Kunsthändlier oder Kunstversteigerer beteiligt und übersteigt der Veräuserungserlös mehr als 51,13 €, dann hat der verkäufer des Kunstwerkes dem Urheber einen Anteil von 5% vom Erlös zu entrichten.

    Ich werde hier Dir einen Buch empfehlen aus dem ich selber den Kaufvertragformular habe : "Kompedium für Künstler" von Dagmar Winkler, ISBN 3-928003-33-X Westerweide Verlag.
    Das ist ein Ratgeber für Künstler mit vielen sehr nützlichen Tipps und Adressen auch Vordrücken.
    Dana
    Signatur
  • HAllo,
    so nun das fertige Teil, danke noch mal und schönen Tag.
    Jürgen

    Käufer/in


    ..................................................

    ..................................................

    ..................................................


    Objekt


    ..................................................


    Die Skulptur wurde hinsichtlich Haltbarkeit nach bestem Wissen und Gewissen hergestellt. Für Alterungsvorgänge kann der Verkäufer nicht haftbar gemacht werden. Bitte beachten Sie das auch Edelstahl rostet, wenn er mit rostigem Material in Verbindung gebracht wird. Schäden die durch Umfallen o. ä. einer Skulptur entstehen, können nicht dem Verkäufer zur Last gelegt werden.

    Der Käufer verpflichtet sich die Skulptur für Ausstellungen zur Verfügung zu stellen. Der Käufer kann diesem nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes wieder-sprechen. Bei Änderung seines Wohnsitzes und Weiterverkauf ist die neue Adresse mitzuteilen.

    Ist beim Weiterverkauf kein Kunsthändlier oder Kunstversteigerer beteiligt und übersteigt der Veräusserungserlös mehr als 60 €, dann hat der Verkäufer des Kunstwerkes dem Urheber einen Anteil von 5% vom Erlös zu entrichten.

    Ich erkläre hiermit, das ich der alleinige Urheber bin, das Werk urheberrechtlich geschützt ist und jede Weiterverwertung ausser Weiterverkauf nur mit meinem Einverständnis möglich ist.


    Preis

    ..................................................
    inkl. 7 % Mwst.
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