• Bilder Verkaufen

  • Violetta
    Bilder Verkaufen
    Liebe Künstler,

    ich bin Hobbymalerin und habe/hatte keine Intension Bilder zu verkaufen.
    Nun bin ich jedoch angesprochen worden, ob ich einige meiner Bilder
    verkaufen möchte.
    Ich bin da ganz neu auf diesem Gebiet.
    Ich arbeite Vollzeit als Angestellte, kann ich das Geld einfach so
    annehmen ? Muss ich das versteuern? So hoch wird die Summe nicht
    sein. Was wenn der Käufer eine Rechnung verlangt ? Kann ich einfach
    so eine erstellen als Privatperson ?

    Wenn jemand schon Erfahrung auf diesem Gebiet hat, würde mich sehr für
    ein paar Tipps freuen.

    Gruß
    Violetta
  • ja, Du kannst:

    -Deine Bilder verkaufen, wenn Du es möchtest (Originale)

    -eine Rechnung schreiben ohne Ausweisung der MwSt oder eine Quittung ausstellen mit Stempel und Unterschrift

    -ja, diese Einnahmen dem FA mitteilen (bei der nächsten Steuererklärung + Deine Kosten natürlich. Meist fällt es dann unter Liebhaberei und ist durchaus gestattet, es sei denn die Einnahmen übersteigen zulässige Einkommensgrenze. (beim FA oder Steuerberater zu erfragen)

    Viel Erfolg weiterhin ;-)
  • , 3
    Ja,du kannst.
    ABER Bitte vorher beim Steuerberater nachfragen.
    Du musst Rechnungen schreiben,dich als Kleinunternehmer anmelden (nur ein Brief),die Eingangsrechnungen fürs Material aufheben.
    Rechnungsformat muss stimmen (Rechnungsnumer,Steuernummer etc).
    ISt leider recht viel Papierkram,dafür,dass man ein paar Bilder verkaufen möchte,das hab ich auch feststellen müssen :-(

    Viel Erfolg wünsch ich dir!
  • Ich bin zwar kein Steuer-Fachmann, sondern Laie, der selbst damit konfrontiert ist, habe aber aus dem WISO-Steuersparbuch folgende Erkenntnisse:
    Wer Bilder anderer Künstler verkauft, gilt als Händler und braucht eine Gewerbeanmeldung, die (geringfügig) laufende Kosten verursachen kann - z. B. je nach Gemeinde Gewerbemüll-Gebühren unabhängig davon, ob tatsächlich welcher entsteht. Die Gewerbeameldung selbst kostet bei uns einmalig 22€.
    Wenn man Bilder verkauft, die man selbst gemacht hat, gilt das als (ggf. nebenberufliche, ist aber egal) freiberufliche Tätigkeit, dafür braucht man keine Gewerbeanmeldung. Einnahmen daraus werden bei der nächsten ESt-Erklärung versteuert, Ausgaben dafür (Material, ggf. Miete für Atelier oder Ausstellungsräume) werden als Werbungskosten dagegengerechnet. Wenn man (mit oder ohne Gewerbe) "geringfügigen" Umsatz erzielt (m. W. weniger als 17500 €/Jahr), kann man sich aussuchen, ob man dafür Vorsteuer-abzugsberechtigt sein will. Falls ja, muss man auf Rechnungen die MwSt. explizit angeben (also Nettopreis, MwSt.-Betrag und resultierender Bruttopreis) und nach Vorgaben des Finanzamtes regelmäßig eine sog. Umsatzsteuer-Voranmeldung machen (ist aber nicht SOOO schwierig); bei der ESt-Erklärung zählt dann der NETTOPREIS der verkauften Bilder zu den Einnahmen, die MwSt reicht man unterjährig ans Finanzamt weiter. Falls nein, reicht es, auf die Rechnung zu schreiben "Betrag enthält die gesetzliche MwSt." (weiss ich nicht genau, man muss jedenfalls nicht den MwSt-Betrag ausweisen). Der BRUTTOPREIS (= Gesamtpreis) gehört dann zu den zu versteuernden Einnahmen aus der freiberuflichen Tätigkeit. Daraus folgere ich, dass je nach persönlichem Steuersatz das eine oder das andere vorteilhaft sein kann - bei einem (Netto-??)Umsatz von mehr als 17500€ kann man sich das aber nicht mehr aussuchen. Bei kleinem Umsatz ist das alles recht einfach, wenn ein paar Tausend Euro anfallen oder man nennenswerte Kosten hat (z. B. Atelier-Miete), sollte man sich intensiv damit befassen oder einen Steuerberater konsultieren. OHNE GEWÄHR - BITTE ZUR SICHERHEIT IM FINANZAMT ODER BEI EINEM STEUERBERATER FRAGEN, OB DAS SO STIMMT! :) Auf jeden Fall viel Erfolg!
    Signatur
  • Geistiger Eigentum ?
    Angenommen, ich verkaufe ein Bild (das original),

    habe aber noch ein Foto davon.

    Kann ich dann z.B. Poster davon drucken, und die wiederum verkaufen ?
    Oder hat der Käufer mit dem Original automatisch sämtliche Rechte erlangt, so dass ER berechtigt wäre , von meinem Original Abzüge oder Kopien -in welcher Form auch immer- anzufertigen, und müsste ich IHN dann sogar um Erlaubnis bitten, das Bild wieder weiterverwenden zu dürfen?

    Fällt das von mir erzeugte Werk nun unter geistigen Eigentum meinerseits, und habe ich somit dauerhaft uneingeschränkte Rechte, über die ich entscheiden kann, wen ich daran Teil haben lasse? Ganz egal, wem ich das "Original" verkaufe?
    Wie verhält sich das ganze ?
    (Ich hoffe das ist keine blöde Frage... und die Sachlage ist eigentlich völlig klar.... :\ )
  • , 6

    Wenn man Bilder verkauft, die man selbst gemacht hat, gilt das als (ggf. nebenberufliche, ist aber egal) freiberufliche Tätigkeit, dafür braucht man keine Gewerbeanmeldung.


    Das ist soweit korrekt, man sollte sich aber im eigenen Interesse persönlich ans Finanzamt wenden, denn die möchte immer alles genau abchecken und sind oftmals leicht gegrämt (merke: gegrämter Finanzbeamter kann ein zäher Verhandlungspartner sein), sollte etwas nicht korrekt nachweisbar sein. Wenn man als Künstler arbeitet ist es ähnlich: Man muss kein Gewerbe anmelden, SOLLTE aber beim Finanzamt nachweisbar darlegen, dass man einer künstlerischen Tätigkeit nachgeht. Und das sind oft viele Kleinigkeiten: Kontoauszüge über verkaufte künstlerische Güter/Dienstleistungen, Anmeldung Künstlersozialkasse, evt. Mitglied eines entsprechenden künstlerischen Berufsverbandes, Webseite, Katalog, Briefpapier/ Visitenkarte. Das kann natürlich von FA zu FA variieren :-)
  • , 7
    Angenommen, ich verkaufe ein Bild (das original),

    habe aber noch ein Foto davon.

    Kann ich dann z.B. Poster davon drucken, und die wiederum verkaufen ?
    Oder hat der Käufer mit dem Original automatisch sämtliche Rechte erlangt, so dass ER berechtigt wäre , von meinem Original Abzüge oder Kopien -in welcher Form auch immer- anzufertigen, und müsste ich IHN dann sogar um Erlaubnis bitten, das Bild wieder weiterverwenden zu dürfen?

    Fällt das von mir erzeugte Werk nun unter geistigen Eigentum meinerseits, und habe ich somit dauerhaft uneingeschränkte Rechte, über die ich entscheiden kann, wen ich daran Teil haben lasse? Ganz egal, wem ich das "Original" verkaufe?
    Wie verhält sich das ganze ?
    (Ich hoffe das ist keine blöde Frage... und die Sachlage ist eigentlich völlig klar.... : )



    Der Käufer erlangt nicht automatisch sämtliche Rechte. Die verbleiben - wenn nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde - beim Urheber.
  • Dina Vier
    Urheberrechte
    Angenommen, ich verkaufe ein Bild (das original),

    habe aber noch ein Foto davon.

    Kann ich dann z.B. Poster davon drucken, und die wiederum verkaufen ?
    Oder hat der Käufer mit dem Original automatisch sämtliche Rechte erlangt, so dass ER berechtigt wäre , von meinem Original Abzüge oder Kopien -in welcher Form auch immer- anzufertigen, und müsste ich IHN dann sogar um Erlaubnis bitten, das Bild wieder weiterverwenden zu dürfen?

    Fällt das von mir erzeugte Werk nun unter geistigen Eigentum meinerseits, und habe ich somit dauerhaft uneingeschränkte Rechte, über die ich entscheiden kann, wen ich daran Teil haben lasse? Ganz egal, wem ich das "Original" verkaufe?
    Wie verhält sich das ganze ?
    (Ich hoffe das ist keine blöde Frage... und die Sachlage ist eigentlich völlig klar.... : )


    Habe mich da auch vor Kurzem informiert, mein fazit: Du bleibst und bist immernoch Urheber des werkes und dieses ist somit dein geistiges Eigentum. Du kannst damit also eigentlich machen was Du willst. Wenn der Käufer vor hat dein Werk zu vervielfältigen, oder zu veröffentlichen dann muss er dich vorher fragen. Beim Kauf des Werkes erwirbt der Käufer ja das Original, aber auch nur das! Anders ists wenn Du vertraglich (auch mündlich) alle Rechte (uneingeschränktes Nutzungsrecht mitverkaufst, das kostet aber eigentlich extra!) abtrittst. Ich persönlich fahre immer ganz gut damit den Käufer zu fragen ob er was dagegen hat, bisher hatte das noch keiner. Ganz was anderes ists natürlich bei einem Auftragsporträt vom Käufer selbst, das würde ich nicht anraten ungefragt zu veröffentlichen. Die Rechte am Bild hast du bis 70 Jahre nach deinem Tod, gilt dann aber für die Erben.
    Urheberrechte: https://transpatent.com/gesetze/urhg1.html
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