Steuertipps für Künstler als PDF-Download
Sabine Minten Steuertipps für Künstler als PDF-DownloadDas könnte den ein oder anderen interessieren:Signatur
Steuertipps für Künstler
Download als PDF-Datei unter
56 Seiten, Inhaltsverzeichnis:
A. Einkommensteuer
I. Grundbegriffe der Einkommensteuer
1. Einkommensteuerpflicht
2. Gewinnerzielungsabsicht
3. Zuordnung der Tätigkeit zu einer bestimmten Einkunftsart
II. Abgrenzung der nichtselbstständigen von der selbstständigen Tätigkeit
1. Tätigkeit bei Theaterunternehmen
2. Tätigkeit bei Kulturorchestern
3. Tätigkeit bei Hörfunk und Fernsehen
4. Tätigkeit bei Film- und Fernsehfilmproduzenten
in Eigen- und Auftragsproduktionen einschließlich Synchronisierung
5. Wiederholungshonorare
6. Abgrenzung der Tätigkeiten in der Sozialversicherung
III. Der Lohnsteuerabzug bei nichtselbstständiger
Tätigkeit
1. Lohnsteuerkarte
2. Lohnsteuerabzug
3. Sonderregelungen für den Lohnsteuerabzug bei Künstlern
IV. Abgrenzung der gewerblichen von den freiberuflichen Einkünften
1. Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit
2. Einkünfte aus Gewerbebetrieb
3. Steuerliche Auswirkungen aus der Zuordnung
zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb oder
aus freiberuflicher Tätigkeit
V. Werbungskosten und Betriebsausgaben
1. Was sind Werbungskosten und Betriebsausgaben?
2. Kosten der Lebensführung
3. Werbungskosten bei nichtselbstständiger Tätigkeit
4. Gewinnermittlung bei selbstständiger Arbeit und bei Einkünften aus Gewerbebetrieb
VI. Besondere Steuervergünstigungen für Künstler im Einkommensteuergesetz
1. Steuerfreiheit für bestimmte öffentliche Mittel
2. Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten
3. Ehrensold
4. Stipendien
5. Preisgelder
6. Künstlersozialkasse
7. Zuwendungen
VII. Einkommensteuererklärung
B. Umsatzsteuer
I. Umsatzsteuerpflicht
II. Steuerbefreiungen
III. Ermäßigter Steuersatz
1. Kunstgegenstände
2. Theater, Orchester, Chöre, Solisten
3. Urheberrechte
IV. Kleinunternehmerregelung
V. Berechnung der Umsatzsteuer
VI. Aufzeichnungspflichten
VII. Voranmeldungen und Steuererklärungen
C. Einkommensteuer und Umsatzsteuer bei Künstlern ohne Wohnsitz im Inland
I. Einkommensteuer
1. Lohnsteuerabzug bei nichtselbstständiger Tätigkeit
2. Steuerabzug nach § 50a Abs. 4 EStG
II. Umsatzsteuer
1. Übertragung der Steuerschuldnerschaft
2. Besteuerungsverfahrensiku Glückliche Künstler, die sich intensiv mit E-Steuer zu beschäftigen haben, da bereits beim Finanzamt angemeldet und mit einer schönen Steuernummer dekoriert :).
Noch mehr Glückwunsch denen, die vor lauter Aufträgen alles nicht mehr alleine schaffen mit der Steuer oder den Überblick verloren haben und sich deshalb einen Steuerberater leisten.
Ein vorzüglicher Intelligenztest ist übrigens das "richtige" Ausfüllen einer E-Steuer- bzw. U-Steuererklärung incl. aller Anlagen. Da braucht man ehe es rangeht mindestens drei kräftige Cappuccinos: manche geben - kaum mittendrin - trotzdem auf. Insofern ist es auch beglückend, wenn der Künstler keinerlei Umsätze hat, dann setzt er nur noch Nullen in die Formulare - auch das hat ja irgenwie was von Kunst...
Es grüßt ein "betroffener" Maler.
Ein schones Wochenende siku
Sabine Minten Ja - ich beglückwünsche mich auch jeden Tag :-)Signatur
Wer schon bei den Umsätzen nur Nullen schreibt, könnte aber spätestens bei den Kosten seine Zurückhaltung gegenüber den restlichen Ziffern aufgeben und eine beglückende Steuerminderung anpeilen.pixelinchen Steuern ...Hallo zusammen,
just das Thema STEUERN :shock: lesend habe ich mal eine Frage, zu der ich vorab sagen möchte, dass ich mir keinen Steuerberater erlauben kann und will.
Bisher habe ich gelegentlich Bilder abgegeben, zum Selbstkostenpreis. In der letzten Zeit hatte ich nun öfter mal "kommerzielle" Anfragen, die ich nun gerne "rechtlich fundiert" abhandeln möchte.
Meine künstlerische Arbeit läuft bisher als Hobby und wird und soll über einen nebenberufl. Status nicht hinausgehen.
- Gibt es nun einen Freibetrag (Umsatz oder Gewinn) p.a. für solche Tätigkeit?
- Benötige ich grundsätzlich eine Steuernummer?
- Wenn ich permanent mehr Ausgaben als Einnahmen haben werde, wie reagiert das Finanzamt? Oderwenn ich ein Jahr gar nichts verkaufe? Was bedeutet der "Liebhabereistatus"???
- Wie wirkt sich eine evtl. Steuerpflichtigkeit für meine Kunstarbeiten auf meine Hauptberufssteuererklärung aus?
-Sonst nicht Tipps?
Vielen Dank für Eure kompetenten Infos und Erfahrungswerte!!! :Dsiku Hi,
glücklich, wer ohne Steuernr. leben kann. Stehen im Bereich des Hinzuverdienens nicht Gesetzesänderungen an? Es wäre doch müßig, sich noch mit dem alten Steuergesetz zu beschäftigen, wenn zum 1.1.2005 auch im Bereich des Hinzuverdienstes Änderungen anstehen - und man sollte den Sachbearbeitern beim F... zum Einarbeiten etwas Zeit lassen, um sich dann vielleicht Mitte des Jahres schlau zu machen.
In den großen Finanzämtern gibt es Spezialisten, die nur künstlerische Tätigkeit "im Auge behalten". Geprüft wird u. a. auch der Künstlerstatus, womöglich ist jemand gewerbesteuerpflichig, z. B. weil er Serienbilder macht. Übrigens ist das Finanzamt verpflichtet jedem Steuerwilligen und -pflichtigen konkret Auskunft zu erteilen.
Am Sonntag habe ich eine BBK-Ausstellung besucht. Da war u.a. ein etwa 2 x 2 m großes Werk ganz in schwarz zu bewundern. Als aufsteigende Diagonale, von unten links nach oben rechts, waren ca. 20 Nullen in silbergrau platziert - ohne Titel. Mein Vorschlag: "Aus meiner E-Steuer-Erklärung".
Beste Grüße sikuSabine Minten @pixel:Signatur
So auf die Schnelle kann ich Dir schon mal sagen, dass es keinen Freibetrag für Nebentätigkeiten gibt. Der Begriff Nebentätigkeit meint auch eher eine nicht-selbstständige Erwerbstätigkeit.
Mit Deiner Malerei hättest Du Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit.
Sofern diese auf einer "dauerhafte regelmässige Gewinnerzielungsabsicht" aufbaut, bist Du fällig und musst das ganze als selbstständige Tätigkeit anmelden. Also: Die Absicht zählt und nicht die Zahlen - jedenfalls erst mal.
Liebhaberei bedeutet: Die Tätigkeit bleibt steuerlich unerfasst. Klartext: Das Finanzamt will nix damit zu tun haben. Das ist dann der Fall, wenn Du über einen bestimmten Zeitraum keinen Gewinn machst (genaue Daten selber nachlesen unter https://www.gruenderlinx.de/).
Falls Du im Angestelltenverhältnis bist, hast Du bereits eine Steuernummer (schau auf die Lohnsteuerkarte).steffileinpetra hallo pixelinchen,
ich versuche mal deine fragen zu beantworten:
(- Gibt es nun einen Freibetrag (Umsatz oder Gewinn) p.a. für solche Tätigkeit?)
soweit ich weis, nicht.
(- Benötige ich grundsätzlich eine Steuernummer?)
nein. wenn du als arbeitnehmer schon eine beim finanzamt hast, füllst du nur die anlage GSE mit aus.
(- Wenn ich permanent mehr Ausgaben als Einnahmen haben werde, wie reagiert das Finanzamt? Oderwenn ich ein Jahr gar nichts verkaufe? Was bedeutet der "Liebhabereistatus"???)
nein, ich denke wenn das verhältnis von ausgaben zu einnahmen nicht so gross ist und wenn du denen das glaubhaft klarmachen kannst. der liebhabereistatus ist nur dann wenn du mit einer steuernummer als firma angemeldet bist und du nur ausgaben, aber keine einnahmen nachweist.
(- Wie wirkt sich eine evtl. Steuerpflichtigkeit für meine Kunstarbeiten auf meine Hauptberufssteuererklärung aus?)
einfach die anlagen GSE mitausfüllen.
ich habe das so gemacht das ich eine exceltabelle mit datum und bildern aufgelistet und dann in der summe dargestellt habe. genauso mit den ausgabenbelegen. die belege hab ich zusammen abgeheftet und vorgelegt. hat prima geklappt!
ansonsten in der pdf.datei von booklyn steht das meiste drin.
steffileinpetraSeite 1 von 1 [ 8 Beiträge ]
- Anmelden um auf das Thema zu antworten oder eine Frage zu stellen.